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Geld leihen und das Kontokorrent

In ZeniCash braucht der offene Betrag eines Darlehens kein eigenes Konto. Jeder Kontakt (Kunde, Lieferant oder „Sonstige“) hat ein Kontokorrent — einen Auszug mit laufendem Saldo — und dort wird das Darlehen geführt, genau wie bei Kunden- und Lieferantenrechnungen.

Wie der Kontokorrent-Saldo zu lesen ist

Der Kontokorrent-Saldo eines Kontakts folgt einer einzigen Konvention und wird immer in der Währung des Kontakts angezeigt:

Rechnungen, Zahlungen, Vorschüsse und Darlehen desselben Kontakts verrechnen sich zu einem einzigen Nettosaldo. Um ein Darlehen für sich zu verfolgen, empfiehlt sich daher ein eigener Kontakt je Darlehensnehmer.

An Dritte verleihen oder von ihnen erhalten (Vorschüsse)

Um jemandem Geld zu leihen (oder ein Darlehen zu erfassen, das Ihnen jemand gegeben hat), ohne ein neues Konto anzulegen, dient der Bereich Vorschüsse:

  1. Einen Kontakt anlegen (etwa vom Typ „Sonstige“) für den Darlehensnehmer bzw. -geber.
  2. Beim Verleihen: unter Vorschüsse einen „gewährten Vorschuss“ erfassen (eine Ausgabe). Das Geld verlässt Ihr Konto, und das Kontokorrent des Kontakts weist den Betrag nun als Forderung aus.
  3. Bei der Rückzahlung (teilweise oder vollständig): einen „erhaltenen Vorschuss“ erfassen (eine Einnahme). Der Kontokorrent-Saldo sinkt und erreicht null, wenn das Darlehen getilgt ist.

Der offene Betrag bleibt immer im Kontokorrent-Saldo des Kontakts sichtbar. Vorschüsse erfordern keine besondere Einstellung am Kontakt.

Eine geschäftliche Ausgabe, privat bezahlt

Es kommt häufig vor, dass eine Firmenausgabe mit privatem Geld bezahlt wird (etwa wenn auf dem Firmenkonto kein Geld ist). Dann schuldet die Firma Ihnen den Betrag — es ist ein Darlehen — doch die Ausgabe bleibt geschäftlich und soll in den Berichten ihre echte Kategorie behalten (zum Beispiel „Software“).

Dafür gibt es das Darlehenskonto: eine Einstellung am Kontakt, nicht an jedem Eintrag.

Schritt 1 — Den Kontakt vorbereiten

  1. Den Kontakt vom Typ „Sonstige“, der den künftigen Schuldner darstellt, öffnen (oder anlegen).
  2. Den Schalter „Darlehenskonto“ einschalten.

Danach wird jede Bewegung, die diesem Kontakt zugeordnet ist, in seinem Kontokorrent automatisch als Darlehen behandelt — ohne Schalter je Eintrag.

Schritt 2 — Die Ausgabe erfassen

  1. Die Ausgabe wie gewohnt erfassen, mit ihrer echten Kategorie (zum Beispiel „Software“), und den in Schritt 1 vorbereiteten Kontakt auswählen.
  2. Speichern.

Das Formular zeigt nur einen (nicht änderbaren) Hinweis — „Im Kontokorrent erfassen (Darlehen)“ — der bestätigt, dass die Bewegung als Darlehen verbucht wird. Es gibt nichts ein- oder auszuschalten: Die Entscheidung kommt vom Kontakt.

Das Ergebnis:

Wird Ihnen der Betrag zurückgegeben, erfassen Sie die Rückgabe als Einnahme auf demselben Kontakt: Der Kontokorrent-Saldo sinkt auf null.

Darlehen zwischen zwei eigenen Konten: Wenn das Geld tatsächlich zwischen zwei Ihrer Konten fließt (etwa Privatkonto → Firmenkonto), erfassen Sie eine Umbuchung auf diesen Darlehenskontakt. Es erscheint eine Richtungsauswahl — „Darlehen“ (man schuldet Ihnen) oder „Rückgabe“ (verringert die Schuld).

„Im Kontokorrent erfassen“: zwei Fälle nicht verwechseln

Die App verwendet den Satz „Im Kontokorrent erfassen“ an zwei verschiedenen Stellen, die Unterschiedliches tun:

Es sind zwei unabhängige Funktionen.

Was überfällig ist

Ab Version 1.5.0 zeigt ein unbezahlter Beleg, dessen Fälligkeit verstrichen ist, im Auszug Überfällig und sein Fälligkeitsdatum, und die Liste der Entitäten zeigt den überfälligen Betrag jeder einzelnen. Ein heute fälliger Beleg ist noch nicht überfällig. Ein ohne Fälligkeit gespeicherter Beleg ist an seinem eigenen Datum fällig.

Eine Zahlung löschen, die an einen Beleg gebunden ist

Hat eine Bewegung einen Beleg im Kontokorrent erzeugt (der Kästchen-Fall oben), so entfernt das Löschen dieser Bewegung auch den Beleg — Zahlung und Beleg gehören zusammen. Vor dem Löschen warnt die App: „Zahlung und Beleg löschen?“. Nach der Bestätigung werden beide entfernt, und der Beleg erscheint weder im Auszug noch in der Liste der offenen Verbindlichkeiten.

Hinweise

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